Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Solartechnik Scheck GmbH
(Stand: 03.12.2025)
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Solartechnik Scheck GmbH, Harald-Striewski-Straße 6, 24787 Fockbek (nachfolgend „wir“ oder „Solartechnik Scheck“)
und unseren Kunden (nachfolgend „du“ oder „Kunde“).
1.2 Kunde kann Verbraucher oder Unternehmer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sein. Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich anders geregelt, gelten die Bestimmungen gleichermaßen für beide.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Vertragsgegenstand ist je nach Vereinbarung insbesondere:
Beratung rund um Photovoltaik-, Speicher- und ggf. Ladeinfrastruktur-Lösungen,
Planung, Auslegung und Projektierung von Anlagen,
Lieferung von Komponenten (z. B. PV-Module, Wechselrichter, Speicher, Unterkonstruktionen, Kabel),
Montage, Installation, Inbetriebnahme der Anlage,
ggf. weitere vereinbarte Dienstleistungen (z. B. Wartung, Serviceleistungen).
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus unserem Angebot und der jeweiligen Auftragsbestätigung.
2.3 Behördliche Genehmigungen, Netzanschlussanträge und Förderanträge sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – nicht Vertragsbestandteil, sondern bleiben in deiner Verantwortung. Gerne unterstützen wir dich dabei nach gesonderter Vereinbarung.
3. Angebote, Vor-Ort-Termine und Vertragsschluss
3.1 Über unsere Website und Formulare („Sparpotential berechnen“, „Angebot einholen“ etc.) kannst du zunächst eine unverbindliche Anfrage stellen.
Die dort angezeigten Kalkulationen, Ertragsprognosen und Richtpreise sind unverbindliche Orientierungshilfen und stellen noch kein verbindliches Angebot dar.
3.2 In der Regel vereinbaren wir nach der Anfrage einen Beratungstermin (telefonisch oder vor Ort). Auf Basis deiner Angaben und der vorliegenden Unterlagen / Fotos erstellen wir ein individuelles Angebot.
3.3 Unsere Angebote sind – sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet – 14 Tage ab Angebotsdatum gültig.
3.4 Ein Vertrag kommt zustande durch:
deine schriftliche oder elektronische Annahme unseres Angebots (z. B. Unterschrift oder eindeutige Bestätigung per E-Mail) oder
die beiderseitige Unterzeichnung eines gesonderten Vertragsdokuments.
3.5 Änderungen und Ergänzungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zu Mehrkosten sowie geänderten Ausführungsfristen führen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Du stellst sicher, dass alle für die Planung und Ausführung erforderlichen Informationen vollständig und richtig sind, insbesondere:
Angaben zu Gebäude, Dachkonstruktion und Dachhaut,
Lage und Zustand des Objekts,
vorhandene Elektroinstallation und Zählerschrank,
etwaige Beschränkungen (Denkmalschutz, Baulasten, Eigentümer-/WEG-Struktur).
4.2 Du bist dafür verantwortlich, dass:
alle für die Errichtung der Anlage erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen und Erlaubnisse vorliegen (z. B. Eigentümerzustimmung, WEG-Beschlüsse), sofern nichts anderes vereinbart wurde,
uns rechtzeitig Zugang zu Dachflächen, Technikräumen und Zählerschränken gewährt wird,
Baustelle und Zufahrten frei zugänglich sind.
4.3 Sofern statische Nachweise erforderlich sind, bist du – sofern nicht im Angebot ausdrücklich enthalten – für die Beibringung dieser Nachweise verantwortlich.
4.4 Kommt es aufgrund fehlender oder fehlerhafter Mitwirkung zu Verzögerungen oder Mehraufwand, sind wir berechtigt, die dadurch entstehenden Mehrkosten gesondert zu berechnen und Ausführungsfristen entsprechend anzupassen.
5. Preise, Zahlungsbedingungen
5.1 Es gelten die in unserem Angebot genannten Preise. Diese verstehen sich – soweit nicht anders angegeben – inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist, gilt folgender Zahlungsplan:
30 % des Auftragswertes als Anzahlung nach Vertragsschluss,
60 % nach Lieferung der Hauptkomponenten (z. B. Module, Wechselrichter) bzw. nach Beginn der Montage,
10 % nach Fertigstellung und Abnahme der Anlage.
5.3 Zahlungen sind jeweils innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
5.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.5 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dir nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Alle von uns gelieferten Komponenten (Module, Wechselrichter, Speicher, Unterkonstruktion usw.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum.
6.2 Vor Übergang des Eigentums darfst du die gelieferten Produkte nicht veräußern, verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Im Falle von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter bist du verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren.
7. Ausführungsfristen, Lieferung und Montage
7.1 Vereinbarte Ausführungs- und Montageterminen verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich als „fix“ bezeichnet – als voraussichtliche Termine. Sie stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten.
7.2 Verzögerungen aufgrund von Umständen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, verlängern die Ausführungsfristen angemessen. Dazu zählen insbesondere:
Lieferengpässe bei Herstellern und Großhändlern,
Verzögerungen bei Netzbetreibern (z. B. Netzanschluss, Zählersetzung, Einspeisezusage),
behördliche Verfahren und Genehmigungen,
höhere Gewalt (z. B. extreme Witterung, Streik, Pandemien, Naturereignisse).
7.3 Du stellst sicher, dass die Montage ohne unzumutbare Unterbrechungen durchgeführt werden kann. Können Arbeiten aus Gründen, die du zu vertreten hast, nicht wie vereinbart ausgeführt werden, sind wir berechtigt, die dadurch entstehenden Mehrkosten (z. B. zusätzliche Anfahrten, Wartezeiten) gesondert zu berechnen.
7.4 Die Gefahr von Verlust oder Beschädigung der gelieferten Komponenten geht bei Verbrauchern erst mit Abnahme der Gesamtanlage auf dich über.
8. Abnahme, Inbetriebnahme
8.1 Nach Abschluss der Montage und der vorgesehenen Funktionsprüfungen erfolgt die Abnahme der Anlage gemeinsam mit dir. Über die Abnahme kann ein Protokoll erstellt werden.
8.2 Setzt du die Anlage nach Fertigstellung in Betrieb oder nutzt du sie, gilt dies als konkludente Abnahme, sofern nicht innerhalb von 14 Tagen wesentliche Mängel gerügt werden.
8.3 Etwaige Mängel sind uns nach Entdeckung unverzüglich in Textform anzuzeigen und möglichst konkret zu beschreiben.
8.4 Die Anmeldung und endgültige Inbetriebnahme gegenüber dem Netzbetreiber kann zeitlich von der technischen Fertigstellung abweichen. Verzögerungen, die allein im Verantwortungsbereich des Netzbetreibers liegen, begründen keinen Verzug unsererseits.
9. Ertragsprognosen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
9.1 Von uns erstellte Ertragsprognosen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Amortisations- und Sparpotential-Darstellungen basieren auf Annahmen und Durchschnittswerten (z. B. Einstrahlung, Strompreis, Vergütungssätze, gesetzliche Rahmenbedingungen).
9.2 Diese Angaben sind unverbindliche Prognosen und stellen keine zugesicherten Eigenschaften oder Garantien hinsichtlich eines bestimmten Energieertrags, einer konkreten Einspeisevergütung oder eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges dar.
9.3 Abweichungen können insbesondere entstehen durch:
tatsächliche Wetter- und Einstrahlungsverhältnisse,
Verschattung, Verschmutzung, Schnee,
Änderungen gesetzlicher Regelungen (z. B. EEG, Steuern),
Änderungen von Strompreisen, Vergütungssätzen oder Förderkonditionen.
10. Gewährleistung
10.1 Für Mängel der von uns erbrachten Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach den §§ 634 ff. BGB.
10.2 Bei Arbeiten an Bauwerken (z. B. fest mit dem Gebäude verbundene PV-Anlagen) beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängel 5 Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
10.3 Im Gewährleistungsfall steht uns zunächst das Recht zur Nacherfüllung zu, d. h. nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kannst du den Preis angemessen mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.
10.4 Herstellergarantien (z. B. Produkt- und Leistungsgarantien für Module, Wechselrichter, Speicher) bestehen unabhängig von unseren Gewährleistungsansprüchen. Etwaige Ansprüche aus Herstellergarantien richten sich nach den jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers; wir unterstützen dich auf Wunsch bei der Abwicklung.
11. Haftung
11.1 Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
11.2 Für sonstige Schäden haften wir unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
11.3 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur:
für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht),
begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
11.4 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder nicht realisierte Einsparungen ist ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder es um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit geht.
11.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
11.6 Zwingende Haftungsregelungen, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.
12. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
12.1 Bist du Verbraucher und kommt der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, E-Mail, Online-Formular) oder außerhalb unserer Geschäftsräume zustande, steht dir grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach den Vorschriften des Fern- und Außergeschäftsrechts zu.
12.2 Über das Bestehen, den Umfang und die Ausübung deines Widerrufsrechts informieren wir dich gesondert in einer Widerrufsbelehrung, die dir bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird.
12.3 Das Widerrufsrecht kann u. a. entfallen oder eingeschränkt sein, wenn wir die vertraglich vereinbarten Leistungen nach deiner ausdrücklichen Zustimmung vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht haben und du deine Kenntnis vom möglichen Verlust des Widerrufsrechts bestätigt hast.
13. Urheberrechte an Planungsunterlagen
13.1 Von uns erstellte Unterlagen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Ertragsprognosen und sonstige Dokumente unterliegen dem Urheberrecht.
13.2 Du erhältst daran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Verwendung. Eine Weitergabe an Dritte oder Verwendung für andere Projekte ist nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig.
14. Streitbeilegung, Online-Streitbeilegung
14.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
findest.
14.2 Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese dem Verbraucher einen weitergehenden Schutz gewähren.
15.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – unser Sitz Gerichtsstand.
15.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung; im Übrigen vereinbaren die Parteien eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.